Besuchszeiten im Krankenhaus: Regeln, Ausnahmen & Knigge
Warum gibt es Besuchszeiten?
Besuchsregelungen in Krankenhäusern sind keine Schikane, sondern dienen mehreren nachvollziehbaren Zwecken: Sie sichern Ruhe- und Schlafphasen für Patienten, ermöglichen ungestörte pflegerische und ärztliche Abläufe und schützen geschwächte Patienten vor Infektionsrisiken. Zugleich belegen Studien, dass Besuche — in angemessenem Rahmen — die Genesung positiv beeinflussen können: Sie reduzieren Angst und verbessern das Wohlbefinden.
Besuchszeiten auf der Normalstation
Ein bundesgesetzlich festgelegtes Zeitfenster für Besuche gibt es nicht. Jedes Krankenhaus legt seine eigenen Zeiten fest. In der Praxis sind am häufigsten anzutreffen:
- Nachmittagsbesuche: in der Regel zwischen 14:00 und 19:00 oder 20:00 Uhr
- Erweiterte Fenster: manche Häuser erlauben zusätzlich einen Vormittagsblock (z. B. 10:00–12:00 Uhr)
Die tagesaktuellen Zeiten erfahren Sie direkt auf der Station oder auf der Website des jeweiligen Krankenhauses. Fragen Sie beim zuständigen Pflegepersonal nach, wenn Sie unsicher sind — insbesondere dann, wenn Ihre Anreise früh oder spät erfolgt.
Besuchszeiten auf der Intensivstation
Auf Intensivstationen gelten in der Regel engere Regelungen als auf Normalstationen. Typische Besonderheiten:
- Voranmeldung: Besuche sind fast immer nur nach vorheriger Absprache mit dem Pflegepersonal oder der Stationsleitung möglich.
- Begrenzte Besucheranzahl: Viele Intensivstationen lassen nur eine oder zwei Personen gleichzeitig zu.
- Kürzere Zeitfenster: Besuche dauern häufig nur 15–30 Minuten, um den Patienten nicht zu überlasten.
- Schutzkleidung: Abhängig von Diagnose und Hygienekonzept kann das Tragen von Schutzkittel, Handschuhen oder Mund-Nasen-Schutz erforderlich sein. Das Pflegepersonal informiert Sie vor dem Zimmer.
- Blumenverbot: Frische Blumen und Pflanzen sind auf Intensivstationen aus hygienischen Gründen in der Regel nicht erlaubt. Karten oder kleine Gegenstände sind oft möglich — fragen Sie vorab nach.
Empfehlung: Rufen Sie vor jedem Besuch auf der Intensivstation an, um Zeitfenster und Regeln zu erfragen. Der Zustand kritisch kranker Patienten kann sich schnell ändern, und Besuche sind nicht immer zu jedem Zeitpunkt möglich oder sinnvoll.
Wer erhält Ausnahmen?
Krankenhäuser gewähren in bestimmten Situationen Ausnahmen von den regulären Besuchszeiten:
Schwerkranke und sterbende Patienten: In palliativen Situationen oder wenn der Tod absehbar ist, wird die Besuchsregelung in aller Regel flexibel gehandhabt. Sprechen Sie das Pflegepersonal oder den Arzt direkt an.
Weite Anreise: Wenn Angehörige aus größerer Entfernung anreisen, ist nach vorheriger Absprache häufig ein erweiterter Besuchszeitraum möglich.
Begleitpersonen (Rooming-in): Für Eltern von Kindern unter 9 Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ständige Anwesenheit (§ 11 Abs. 3 SGB V). Auch für andere Patienten kann eine dauerhafte Begleitperson zugelassen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich bestätigt wird.
Frühgeborene und Neugeborene: Eltern erhalten in Neonatologie-Abteilungen in der Regel weitgehende Zugangsrechte, da der Kontakt zur Bezugsperson für die Entwicklung des Kindes medizinisch bedeutsam ist.
Verhaltensregeln für Besucher
Ein Besuch im Krankenhaus unterscheidet sich von einem privaten Treffen. Einige Punkte erleichtern allen Beteiligten die Situation:
Hygiene: Waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten des Zimmers. Desinfektionsmittelspender stehen auf den Stationen bereit. Besuchen Sie einen Patienten nicht, wenn Sie selbst an Erkältung, Magen-Darm-Erkrankung oder einer anderen ansteckenden Erkrankung leiden.
Besucherzahl: Beachten Sie die auf der Station ausgehängten oder mündlich mitgeteilten Obergrenzen. Mehrere gleichzeitige Besucher überlasten oft geschwächte Patienten.
Geräusche und Lautstärke: Mobiltelefone sollten auf lautlos geschaltet sein. Laute Gespräche oder Musik belästigen Mitpatienten im selben Zimmer.
Mitgebrachte Speisen: Klären Sie mit dem Pflegepersonal, ob mitgebrachte Lebensmittel erlaubt sind. Bei Sonderkostformen oder bestimmten Diagnosen kann der Verzehr mitgebrachter Speisen medizinisch problematisch sein.
Dokumentation und Datenschutz: Das Fotografieren oder Filmen im Krankenhaus — insbesondere auf Fluren oder in Mehrbettzimmern — ist ohne ausdrückliche Einwilligung aller abgebildeten Personen nicht erlaubt.
Wenn ein Besuch nicht möglich ist
Falls ein Besuch aus medizinischen oder organisatorischen Gründen kurzfristig nicht stattfinden kann, informiert das Pflegepersonal die Besucher möglichst frühzeitig. In diesem Fall können Nachrichten schriftlich (z. B. als Brief oder Karte über das Stationspersonal) übermittelt werden.
Viele Krankenhäuser bieten inzwischen Videoanruf-Optionen an, damit Patienten auf Intensivstationen oder in Isolationszimmern trotzdem Kontakt zu Angehörigen halten können. Fragen Sie beim Pflegepersonal nach, ob dies für Ihren Angehörigen möglich ist.
Wo finde ich die genauen Besuchszeiten einer bestimmten Klinik?
Da jedes Haus seine Besuchszeiten selbst festlegt, finden Sie verbindliche Angaben nur auf der Website oder direkt bei der jeweiligen Klinik — zum Beispiel auf der Klinik-Detailseite von Universitätsklinikum Köln oder Universitätsklinikum Bonn, die Kontaktdaten und weitere Informationen zur Klinik bereitstellen. Alle Kliniken in NRW mit Kontaktdaten finden Sie unter Kliniken in NRW finden.
- Wie lange sind Besuchszeiten im Krankenhaus üblicherweise?
- Ein bundesgesetzlich festgelegtes Zeitfenster gibt es nicht — jedes Krankenhaus legt seine eigenen Zeiten fest. Am häufigsten sind Nachmittagsbesuche zwischen 14:00 und 19:00 oder 20:00 Uhr, manche Häuser bieten zusätzlich einen Vormittagsblock an. Die verbindlichen Zeiten erfahren Sie auf der Station oder der Website der jeweiligen Klinik.
- Gelten auf der Intensivstation andere Besuchsregeln?
- Ja, in der Regel engere Regelungen: Besuche sind meist nur nach vorheriger Absprache mit dem Pflegepersonal möglich, oft ist nur eine oder zwei Personen gleichzeitig zugelassen, und die Besuchsdauer beträgt häufig nur 15–30 Minuten. Je nach Hygienekonzept kann Schutzkleidung erforderlich sein, frische Blumen sind meist nicht erlaubt.
- Darf ein Elternteil bei seinem Kind im Krankenhaus übernachten?
- Ja, für Eltern von Kindern unter 9 Jahren besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ständige Anwesenheit (Rooming-in) nach § 11 Abs. 3 SGB V. Auch bei älteren Kindern oder anderen Patienten kann eine dauerhafte Begleitperson zugelassen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich bestätigt wird.
- Kann ich außerhalb der regulären Besuchszeiten Ausnahmen bekommen?
- In palliativen Situationen oder bei absehbarem Tod wird die Besuchsregelung in der Regel flexibel gehandhabt. Auch bei weiter Anreise von Angehörigen ist nach vorheriger Absprache häufig ein erweiterter Besuchszeitraum möglich — sprechen Sie das Pflegepersonal oder den Arzt direkt an.
- Was sollte ich als Besucher beachten?
- Desinfizieren Sie vor Betreten des Zimmers die Hände, beachten Sie die auf der Station geltende maximale Besucherzahl, schalten Sie Mobiltelefone lautlos und besuchen Sie einen Patienten nicht, wenn Sie selbst erkältet oder ansteckend krank sind. Ob mitgebrachte Speisen erlaubt sind, klären Sie vorab mit dem Pflegepersonal.