Entlassmanagement: Die ersten Tage nach dem Krankenhausaufenthalt
Was ist das Entlassmanagement?
Das strukturierte Entlassmanagement ist eine gesetzliche Pflichtleistung der Krankenhäuser (§ 39 Abs. 1a SGB V). Ziel ist es, den Übergang vom stationären Aufenthalt in die häusliche oder pflegerische Weiterversorgung so lückenlos wie möglich zu gestalten. Die zuständige Gesetzliche Krankenkasse ist in diesen Prozess eingebunden und unterstützt bei der Organisation der Anschlussversorgung.
Der aktuelle Rahmenvertrag Entlassmanagement wurde zuletzt mit der 13. Änderungsvereinbarung vom 23. Mai 2025 aktualisiert und ist bundesweit verbindlich.
Welche Dokumente erhalten Sie bei der Entlassung?
Bei der Entlassung haben Sie Anspruch auf einen Entlassbrief (Arztbrief), der folgende Angaben enthält:
- Diagnosen, durchgeführte Untersuchungen und Therapien
- Medikationsplan mit allen verordneten Medikamenten, Dosierungen und Einnahmedauer
- Hinweise auf bekannte Arzneimittelunverträglichkeiten
- Name und Telefonnummer einer Ansprechperson im Krankenhaus, die auch nach der Entlassung — einschließlich an Wochenenden — erreichbar ist
Wenn Sie gleichzeitig drei oder mehr Medikamente verordnet bekommen, ist der Arzt verpflichtet, einen bundeseinheitlichen Medikationsplan auszustellen (§ 31a SGB V).
Medikamente für die Übergangszeit
Das Krankenhaus kann im Rahmen des Entlassmanagements Medikamente verordnen — allerdings nur für einen Übergangszeitraum von bis zu 7 Tagen und jeweils in der kleinsten Packungseinheit. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Sie unmittelbar nach der Entlassung versorgt sind, bis Ihr Hausarzt oder Facharzt die Weiterversorgung übernimmt.
Besonders bei Entlassungen am Freitag oder über das Wochenende ist diese Mitgabe von Medikamenten vorgesehen, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Wichtig: Klären Sie spätestens beim ersten Termin beim Hausarzt, welche Medikamente dauerhaft weiterverordnet werden. Das Entlassrezept ersetzt keine Dauermedikation.
Krankschreibung nach dem Krankenhausaufenthalt
Der behandelnde Krankenhausarzt kann bei der Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage ausstellen. Diese Krankschreibung überbrückt den Zeitraum bis zu Ihrem ersten ambulanten Arzttermin, der dann eine etwaige Folgebescheinigung ausstellt.
Falls Sie noch nicht arbeitsfähig sind und noch keinen niedergelassenen Arzt aufsuchen konnten, sollten Sie unverzüglich einen Termin vereinbaren, um eine lückenlose Bescheinigung sicherzustellen — besonders dann, wenn Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse beziehen.
Anschlussversorgung: Was das Krankenhaus für Sie einleitet
Das Entlassmanagement umfasst die Organisation verschiedener Formen der Weiterversorgung:
Häusliche Krankenpflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe durch einen ambulanten Pflegedienst)
Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann
Anschlussrehabilitation (AHB): Seit dem 1. Mai 2025 ist das Krankenhaus verpflichtet, den Antrag auf Anschlussrehabilitation elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Sie müssen diesen Antrag also nicht mehr selbst einreichen.
Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V): Wenn weder häusliche Versorgung noch ein Reha- oder Pflegeplatz sofort verfügbar ist, können Sie für bis zu 10 Tage weiterhin im Krankenhaus verbleiben. Das Krankenhaus muss die Krankenkasse unverzüglich über diesen Bedarf informieren.
Wer koordiniert das Entlassmanagement?
In der Regel übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses die Koordination. Er prüft gemeinsam mit dem ärztlichen und pflegerischen Team, welche Anschlussleistungen erforderlich sind, und stellt den Kontakt zu Krankenkassen, Pflegekassen und Leistungserbringern her.
Wenn Pflegeleistungen in Betracht kommen, kooperieren Kranken- und Pflegekasse bei der Genehmigung. Genehmigungspflichtige Anschlussleistungen müssen von der Krankenkasse geprüft werden; Patient und Krankenhaus werden über den Bescheid informiert.
Was Sie selbst vorbereiten können
- Informieren Sie Ihren Hausarzt frühzeitig über die geplante Entlassung, damit er kurzfristig einen Termin einrichten kann.
- Holen Sie bei Bedarf Unterstützung durch Angehörige oder den Pflegedienst rechtzeitig ein.
- Fragen Sie aktiv nach einem Entlassbrief und einem Medikationsplan — das Krankenhaus ist zur Aushändigung verpflichtet.
- Bewahren Sie alle Entlassdokumente sorgfältig auf; weiterversorgende Ärzte und Pflegedienste benötigen diese Unterlagen.
- Für wie viele Tage bekomme ich bei der Entlassung Medikamente mit?
- Das Krankenhaus kann im Rahmen des Entlassmanagements Medikamente für einen Übergangszeitraum von bis zu 7 Tagen verordnen, jeweils in der kleinsten Packungseinheit. Klären Sie beim ersten Hausarzttermin, welche Medikamente dauerhaft weiterverordnet werden.
- Wie lange kann mich der Krankenhausarzt bei der Entlassung krankschreiben?
- Der behandelnde Krankenhausarzt kann bei der Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 7 Tage ausstellen. Diese überbrückt die Zeit bis zu Ihrem ersten ambulanten Arzttermin, der eine etwaige Folgebescheinigung ausstellt.
- Was steht im Entlassbrief und wer muss ihn ausstellen?
- Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, bei der Entlassung einen Arztbrief mit Diagnosen, Untersuchungen, Therapien, Medikationsplan sowie Hinweisen auf Arzneimittelunverträglichkeiten auszuhändigen — inklusive Ansprechperson mit Telefonnummer, die auch nach der Entlassung erreichbar ist.
- Was passiert, wenn ich zu Hause noch keine Anschlussversorgung habe?
- Nach § 39e SGB V können Sie für bis zu 10 Tage in Übergangspflege im Krankenhaus verbleiben, wenn weder häusliche Versorgung noch ein Reha- oder Pflegeplatz sofort verfügbar ist. Das Krankenhaus muss die Krankenkasse unverzüglich über diesen Bedarf informieren.
- Muss ich den Antrag auf Anschlussrehabilitation selbst stellen?
- Nein, seit dem 1. Mai 2025 ist das Krankenhaus verpflichtet, den Antrag auf Anschlussrehabilitation (AHB) elektronisch direkt an die Krankenkasse zu übermitteln.